BUND-Tipp_ Lebensmittel vor der Mülltonne schützen

27 Sep

Zum Internationalen Tag der Aufmerksamkeit für Lebensmittelverluste und -verschwendung am 29. September

Pressemeldung der Firma Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Hessen e.V.
Veganer Apfel-Kohlrabi-Bohnen-Salat.


Hätten Sie gedacht, dass jedes Jahr rund ein Drittel aller Lebensmittel weltweit weggeworfen werden? Wenn weltweit immer noch Millionen Menschen Hunger leiden, dann ist Lebensmittelverschwendung und -vernichtung unverantwortlich und ein großes ethisches Problem. Mit jedem weggeworfenen Lebensmittel werden auch wertvolle Ressourcen verschwendet. Wasser, Boden, Fläche und Energie für die Herstellung und Verarbeitung gehen verloren, wenn Lebensmittel nicht gegessen werden. Doch was ist zu tun, um Lebensmittel vor der Mülltonne zu retten?

Einkaufslisten helfen, bedarfsorientiert einzukaufen und sich nicht von Sonderangeboten oder Rabatten zum Kauf nicht benötigter Lebensmittel verleiten zu lassen. Auch falsche Lagerung von Lebensmitteln führt häufig dazu, dass Essen auf den Müll wandert. Luftdichte Behälter halten geöffnete Lebensmittel länger frisch und Vorratsschädlinge fern. Im Regal macht es zudem Sinn, die Lebensmittel mit dem längsten Haltbarkeitsdatum nach hinten zu räumen und dadurch die „älteren“ Produkte zuerst aufzubrauchen.

Was ist bei der Haltbarkeit von Lebensmitteln zu beachten?

Auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sind Lebensmittel meistens noch genießbar. Zu unterscheiden ist das (Mindest)Haltbarkeitsdatum und das Verbrauchsdatum. Die Mindesthaltbarkeit („Mindestens haltbar bis“) gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem ein ungeöffnetes Produkt unter bestimmten Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften wie Geruch, Farbe und Geschmack behält. Anders ist es hingegen beim Verbrauchsdatum („Zu verbrauchen bis“), das bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch oder Geflügel angegeben wird. Produkte mit überschrittenem Verbrauchsdatum dürfen nicht mehr verzehrt werden.

Wenn eine Packung einmal geöffnet ist, hat das Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum keine Gültigkeit mehr. Geöffnete Lebensmittel sollten in dicht schließende Behälter umgefüllt und auf jeden Fall zügig verbraucht werden.

Und wenn doch einmal Reste da sind, dann lassen Sie doch Ihrer Kreativität für ein buntes „Reste-Essen“ freien Lauf.

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    • Veganer Apfel-Kohlrabi-Bohnen-Salat.


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