Verträgliche Kekse aus der Kiezbäckerei

5 Dez

Christian Schmidt überzeugte sich in Bäckerei von den neuen Informationsmöglichkeiten für Allergiker

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Am 13. Dezember 2014 tritt die neue Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft, durch die Allergene besser gekennzeichnet werden. Für Menschen, die unter Nahrungsmittelunverträglichkeiten leiden, wird der Kauf loser Ware damit deutlich einfacher. Wie die Umsetzung der Verordnung aussehen kann, davon überzeugte sich Bundesernährungsminister Christian Schmidt zusammen mit dem Vizepräsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks Michael Wippler bereits vorab am Freitagmorgen in einer Berliner Bäckerei. „Nur verlässliche Informationen über Inhaltsstoffe ermöglichen es Allergikern, Gebäck und andere lose Ware bedenkenlos zu kaufen“, so Schmidt, als er Bäckermeister Seitz tatkräftig beim Verkauf von Weihnachtsgebäck unterstütze. Die .neuen Regelungen schreiben eine verbindliche Angabe der wichtigsten Auslöser von Unverträglichkeiten, sogenannte Allergene, vor. „Durch diese neuen Regelungen erhalten Verbraucher wichtige Informationen auch dort, wo frische Waren verkauft werden – gerade in der Vorweihnachtszeit freue ich mich deshalb auf ein echtes Stück mehr Lebensqualität für Allergiker“ so Minister Christian Schmidt.

Der Minister, selbst großgeworden in einem fränkischen Bäckereibetrieb, würdigte auch die Bemühungen des Handwerks und der betroffenen Betriebe. Er habe bereits vor Inkrafttreten großes Verständnis von Seiten der Lebensmittelunternehmer erfahren. Gerade kleine Betriebe scheuten keine Mühen, um den Kunden, die unter Lebensmittelunverträglichkeiten leiden, den Einkauf zu erleichtern.

„Ich konnte mich hier heute vor Ort überzeugen, dass wir auch den kleineren Lebensmittelunternehmern praxisgerechte Regelungen an die Hand gegeben, und ihnen dabei eine große Flexibilität für die Ausgestaltung einer sicheren Allergeninformation gewährt haben“, sagte Schmidt. „Der heutige Tag hat gezeigt: Die Regelungen zur verpflichtenden Angabe der Allergene sind von Lebensmittelunternehmen einfach umsetzbar und bringen Verbrauchern großen Nutzen. Ich glaube, dass wir es damit Allergikern ermöglichen, die Adventszeit mit all ihren süßen Versuchungen ein Stück weit leichter genießen zu können.“

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Internet unter: www.bmel.de/kennzeichnung.



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