Auch ein Qualitätsversprechen: Das MHD bei Tiefkühlkost

20 Mai

Pressemeldung der Firma Deutsches Tiefkühlinstitut e.V.

Einige EU-Mitgliedstaaten diskutieren zurzeit die Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) bei besonders lange haltbaren Lebensmitteln wie Nudeln oder Reis. Bei Tiefkühlkost hat das MHD eine besondere Bedeutung, denn tiefgekühlte Produkte sind grundsätzlich sehr lange haltbar – dies liegt an der Art der Haltbarmachung: dem Schockfrosten. Der Gefrierprozess geschieht ohne jegliche Zugabe von Konservierungsstoffen.

Mindesthaltbarkeit – was bedeutet das?

Das MHD auf verpackten Lebensmitteln gibt an, bis wann dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften wie Aussehen, Konsistenz, Geruch und Geschmack mindestens behält.

Die Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, ein MHD auf der Verpackung anzubringen. Jedes lebensmittelproduzierende Unternehmen gibt damit gut sichtbar an, bis wann es die gleichbleibende Qualität seines Produktes zum Zeitpunkt des Verpackens garantieren kann.

Für den Verbraucher gilt das MHD – das gleichzeitig auch ein Qualitätsversprechen der Hersteller ist – als eine der wichtigsten Orientierungshilfen um erkennen zu können, bis zu welchem Datum er ein bestimmtes Produkt MINDESTENS bedenkenlos verzehren kann. Viele Produkte sind nämlich auch über das MHD hinaus noch genießbar.

Mindesthaltbarkeit der schonendsten Art

Tiefgefrorene Produkte haben per se den Vorteil einer sehr langen Haltbarkeit – bei gleichbleibender Qualität. Durch die so genannte Schockfrostung werden die Lebensmittel, die bei optimalem Reifegrad zu Tiefkühlkost verarbeitet werden, praktisch in einen Kälteschlaf gelegt.

Die so eingefrorenen Produkte wie beispielsweise Obst und Gemüse verfügen nicht nur über nahezu vollständig erhaltene Nährstoffe und Vitamine, sie sind zudem auch mikrobiologisch einwandfrei. Die meisten Prozesse, die zum Verderb eines Lebensmittels beitragen können, werden durch den Gefrierprozess bei hohen Minusgraden weitestgehend außer Kraft gesetzt. Dadurch sind tiefgefrorene Produkte sehr lange haltbar und leistet einen wertvollen Beitrag gegen die Lebensmittelverschwendung.

Die meisten Produkte sind – solange sie durchgängig bei den vorgeschriebenen Temperaturen von mindestens -18 °C gelagert werden – auch weit über das MHD hinaus noch genießbar und stellen keine Gesundheitsgefährdung dar und können daher guten Gewissens noch verzehrt werden. Ob ein Lebensmittel dann aber wirklich noch genießbar ist, muss jeder für sich selbst entscheiden und dabei vor allem seine Sinne einsetzen. Riecht oder schmeckt ein Lebensmittel anders, als man es sonst kennt, oder sieht es nicht so aus, wie gewohnt: Dann doch lieber die Finger davon lassen!!!



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutsches Tiefkühlinstitut e.V.
Reinhardtstraße 18a
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2809362-0
Telefax: +49 (30) 2809362-20
http://www.tiefkuehlkost.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.