Trilaterale Partnerschaft mit Sierra Leone vereinbart

26 Mrz

Ziel ist die Sicherung von Landrechten und die Förderung verantwortlicher Investitionen zur Ernährungssicherung in Sierra Leone

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Am Rande der diesjährigen Weltbank-Konferenz „Land and Poverty“ in Washington hat die Bundesregierung zusammen mit der Regierung von Sierra Leone und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) eine trilaterale Landpartnerschaft vereinbart. Ziel der Vereinbarung ist die Verbesserung der Gesetzgebung und Verwaltungspraxis im Landsektor in Sierra Leone.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt betonte am Mittwoch in Berlin: „Zugang zu Land und sichere Landrechte sind für die Ernährungssicherung der ländlichen Bevölkerung Sierra Leones überlebenswichtig. Gleichzeitig braucht das Land für wirtschaftliches Wachstum und Armutsbekämpfung dringend Investitionen in die Landwirtschaft. Mit der Landpartnerschaft wollen wir die sierra-leonische Regierung bei der Schaffung der rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen für verantwortliche Agrarinvestitionen unterstützen. Es geht darum, die Landrechte der lokalen Bevölkerung zu stärken und gleichzeitig das Investitionsklima zu verbessern.“

Ein weiteres zentrales Anliegen der Landpartnerschaft ist die Schaffung eines nationalen Dialogforums, damit vor allem die Zivilgesellschaft in den Prozess der Reformierung der nationalen Gesetzgebung im Landsektor einbezogen wird.

Grundlage der Partnerschaft sind die Freiwilligen Leitlinien zur verantwortlichen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten der Vereinten Nationen. In diesen Leitlinien hat sich die internationale Staatengemeinschaft erstmals auf allgemeingültige Standards zur Anerkennung und zum Schutz von Landrechten sowie zur Durchführung von Investitionen in Land verständigt. Deutschland hat den Prozess der Verhandlung der Leitlinien bei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) politisch und finanziell maßgeblich unterstützt.

„Mit dieser Partnerschaft können wir an unsere langjährigen guten Arbeitsbeziehungen mit Sierra Leone anknüpfen. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, die FAO als dritten Partner an Bord zu holen“, sagte Bundesminister Schmidt. Die FAO ist innerhalb der Vereinten Nationen für die Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien zuständig. Die Landwirtschaftsorganisation berät zahlreiche Länder bei der Reformierung der Landgesetzgebung und -verwaltung.

Die neue Landpartnerschaft knüpft an den G8-Gipfel 2013 in Lough Erne in Nordirland an. Dabei hatten die G8-Staaten zugesagt, Entwicklungsländer bei der nationalen Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien im Rahmen von bilateralen Partnerschaften zu unterstützen. Das Thema Land-Governance bildete einen Schwerpunkt der britischen G8 Präsidentschaft 2013. Im Jahr 2015 werden die G8 Staaten den ersten Bericht über die Ergebnisse der Landpartnerschaften vorlegen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 18529-0
Telefax: +49 (30) 1852942-62
http://www.bmelv.de

Ansprechpartner:
Pressestelle
+49 (30) 18529-3174



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.