EU-Landwirtschaftsminister beraten über Konsequenzen aus dem Kennzeichnungsbetrug mit Pferdefleisch

25 Feb

Verpflichtende Herkunftsangabe soll Transparenz für Verbraucher erhöhen

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat das Vorgehen der Europäischen Kommission als Konsequenz aus dem massenhaften Betrug mit falsch deklariertem Rindfleisch begrüßt. Deutschland habe „schnell und entschlossen reagiert“ und setze den EUAktionsplan auf nationaler Ebene zügig um. „Die Untersuchungen laufen weiter auf Hochtouren. Die deutschen Behörden werden ihren Beitrag leisten, um diesen Betrugsfall lückenlos aufzuklären“, sagte Aigner am Montag in Brüssel. Beim Treffen der EULandwirtschaftsminister sprach sich Aigner für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel mit Fleisch als Zutat aus. Aigner betonte: „Ich bin davon überzeugt: Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung muss kommen. Wir leben in einem gemeinsamen Binnenmarkt, deshalb müssen sich alle Staaten der EU daran beteiligen. Mir geht es darum, dass wir eine verpflichtende und praktikable Herkunftskennzeichnung von Fleisch als Zutat einführen. Erste Überlegungen dafür habe ich heute in Brüssel vorgestellt. Für mich ist klar, dass die Kennzeichnung für alle Fleischarten gelten und das Land der Aufzucht auf der Verpackung stehen muss.“ Dies wäre ein wichtiger erster Schritt, betonte Aigner. „Die Verbraucher haben Anspruch auf größtmögliche Transparenz. Hier bin ich mir mit vielen Ministerkollegen, mit denen ich heute gesprochen habe, einig.“

Die EU-Kommission hat angekündigt, bis zum Herbst 2013 einen Bericht für die Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel, die Fleisch enthalten, vorzulegen. Aigner erklärte am Rande der Ratstagung in Brüssel: „Es ist sehr zu begrüßen, dass die EU Kommission diesen Bericht bald einbringt und damit verbunden möglichst schon einen konkreten Vorschlag zur Rechtsänderung auf den Tisch legt. Gemeinsam mit meinen Ministerkollegen werde ich die EU-Kommission bitten, diesen für Herbst in Aussicht gestellten Bericht auf Sommer 2013 vorzuziehen.“

Hintergrundinformation zur Kennzeichnung von unverarbeitetem Fleisch

Bei unverarbeitetem Rinderfleisch gibt es bereits seit dem Jahr 2000 EU-weit ein umfassendes Kennzeichnungs- und Registrierungs- sowie Etikettierungssystem. Diese Regelungen zur Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch waren als Folge der BSE-Krise geschaffen worden. Damit lässt sich jedes Stück Rindfleisch lückenlos über alle Produktions- und Vermarktungsstufen bis hin zum Erzeuger zurückverfolgen. Alle Marktbeteiligten müssen verpflichtende Angaben machen, etwa zum Land der Geburt, der Mast und der Schlachtung (Zerlegung) des Tieres oder der Gruppe von Tieren, von der das Fleisch stammt. Die genannten obligatorischen Angaben sind bei verpackter Ware auf dem Etikett zu finden. Auch bei nicht vorverpackter Ware müssen alle Angaben deutlich sichtbar veröffentlicht werden (z.B. per Aushang). Die geltenden Etikettierungsvorschriften beziehen sich auf frisches, gekühltes und gefrorenes Rindfleisch sowie unverarbeitetes Rinderhackfleisch und gemischtes Hackfleisch, das in der EU vermarktet wird. Auch Rindfleisch aus Drittländern muss etikettiert und damit rückverfolgbar sein.

Für Schweine-, Geflügel-, sowie Schaf- und Ziegenfleisch ist eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung ebenfalls bereits vorgesehen in der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Entsprechende Rechtsakte will die Kommission bereits im Herbst 2013 vorlegen, so dass möglichst rasch eine EU-weite Umsetzung erfolgen kann.

Weitere Informationen unter www.bmelv.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 18529-0
Telefax: +49 (30) 1852942-62
http://www.bmelv.de

Ansprechpartner:
Pressestelle
+49 (30) 18529-3170



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.