Bundesregierung setzt europäische Vorgabe zur Abschaffung des Branntweinmonopols um

28 Nov

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

In der heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Branntweinmonopols beschlossen. Damit wird das Branntweinmonopol in zwei Stufen bis zum 31. Dezember 2017 abgeschafft und die im Jahre 2010 gegenüber der Europäischen Union eingegangene Verpflichtung zum Auslaufen umgesetzt. Nach dem im Frühjahr 2010 zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung vereinbarten Auslaufplan endet das Branntweinmonopol für landwirtschaftliche Verschlussbrennereien (Kartoffel- und Getreidebrennereien) bereits zum 30. September 2013. Klein- und Obstbrennereien (so genannte Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer) sowie Obstgemeinschaftsbrennereien dürfen im Rahmen des Branntweinmonopols noch bis zum 31. Dezember 2017 Alkohol erzeugen und hierfür staatliche Beihilfen erhalten.

„Durch die Verarbeitung von Streuobst zu Alkohol tragen insbesondere die Klein- und Obstbrennereien zum Erhalt der ökologisch wertvollen Streuobstwiesen bei und leisten zugleich einen wertvollen Beitrag zur Artenvielfalt. Ich sehe auch nach dem Auslaufen des Monopols Marktnischen für die Erzeugung von Agraralkohol“, sagte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin. Der Staatssekretär betonte ferner, dass die Bundesregierung die umwelt- und gesellschaftspolitische Bedeutung des Abfindungsbrennens anerkenne. So sehe eine für die Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer wichtige Regelung im Gesetzentwurf das Fortbestehen des branntweinsteuerbegünstigten Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennens auch nach 2017 vor. Ferner gebe es durch den im Herbst 2012 von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Agrarmarktstrukturgesetzes künftig im Agraralkoholsektor erstmals die Möglichkeit zur Gründung von anerkannten Erzeugerorganisationen.



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