Foodwatch täuscht Verbraucher
29 Mrz
Alkoholfreie Biere sind unbedenklich
„Die Bezeichnung Alkoholfreies Bier ist lebensmittelrechtlich zulässig und stellt keine Irreführung des Verbrauchers dar“, erklärt Rechtsanwalt Peter Hahn, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, zu der von foodwatch gegen einige Brauereien gerichteten Kampagne. Foodwatch behauptet, dass die Bezeichnung Alkoholfreies Bier irreführend ist, da diese Getränke geringe Spuren von Alkohol enthalten.
„Nicht die Bezeichnung Alkoholfreies Bier, sondern die Kampagne von foodwatch stellt eine Täuschung des Verbrauchers dar“, fährt Hahn fort.
Denn die selbst ernannten Verbraucherschützer erwecken den Eindruck, dass die geringen Spuren von Alkohol, die produktionstechnisch bedingt sind, eine physiologische Wirkung entfalten. Das ist nicht der Fall. So müsste man etwa 15 Flaschen alkoholfreies Bier trinken, um die Alkoholaufnahme zu erreichen, wie mit einer Flasche „normalen“ Bieres.
Der Konsum von alkoholfreiem Bier führt unter realistischen Trinkbedingungen zu keiner bemerkenswerten Erhöhung des Blutalkoholspiegels und zu keinen messbaren Beeinträchtigungen der physischen und psychischen Fähigkeiten.
Dabei befinden sich die alkoholfreien Biere in Deutschland europaweit in guter Gesellschaft: In Österreich dürfen ebenso wie in Belgien, Finnland, Ungarn, Portugal und Polen alkoholfreie Biere bis 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Dieser Wert ist ferner für alkoholfreien Wein in der deutschen Weinverordnung festgeschrieben.
„Die foodwatch-Kampagne ist“, so Hahn, „ein weiterer Beleg für die unseriöse Berichterstattung, die den Verbraucher wider besseres Wissen täuscht.“
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