Bayerische Brautradition nach dem Reinheitsgebot ist immaterielles Kulturerbe

15 Okt

Pressemeldung der Firma Bayerischer Brauerbund e.V.

In einem Festakt in der Münchner Residenz erhob Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle die „Bayerische Brautradition nach dem Reinheitsgebot“ zum immateriellen Kulturerbe des Freistaates Bayern. Das Brauwesen hat im Freistaat Bayern eine besonders lange und kulturprägende Tradition. Bereits im frühen Mittelalter begannen Mönche mit der Herstellung des bayerischen Volksgetränks zur Versorgung der Klöster und Pilger. Dem 1516 in Ingolstadt erlassenen Bayerischen Reinheitsgebot mit der strikten Beschränkung auf die Zutaten Wasser Malz und Hopfen ist es zu verdanken, dass sich in Bayern eine einzigartige als „Braukunst“ bezeichnete Handwerkstechnik entwickelt hat.

Neben der bayerischen Brautradition ernannte Kultusminister Spaenle 12 weitere Bräuche, Feste und Handwerkstechniken zum immateriellen Kulturerbe Bayerns. „Als Kulturstaat wollen wir das immaterielle Kulturerbe dokumentieren, aber auch das Bewusstsein der Menschen für unsere großartigen und vielfältigen Traditionen schärfen“, so Minister Spaenle.

Der Präsident des Bayerischen Brauerbundes, Friedrich Düll, nahm die Urkunde stellvertretend für die bayerische Brauwirtschaft entgegen. „Das Bayerische Reinheitsgebot ist seit 500 Jahren die Grundlage der Brautradition in Bayern und ein weltweit geschätztes Qualitätssiegel für gutes und reines Bier. Die Auszeichnung unterstreicht wie eng das Brauwesen mit der bayerischen Kultur und Tradition verknüpft ist.

Die bayerische Brauwirtschaft beheimatet mit 616 Brauereien knapp die Hälfte aller deutschen Braustätten. Die Branche ist unverändert mittelständisch strukturiert und braut auf der Grundlage des Bayerischen Reinheitsgebotes eine einzigartige traditionelle und innovative Sortenvielfalt.



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