Sander Gourmet: LMIV ab Dezember 2014
30 Okt
Verlässliche Deklarationen für alle Produkte
Ab dem 13. Dezember 2014 gilt die neue Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) in Deutschland. Sie regelt in der EU die Kennzeichnung von Lebensmitteln und löst zu diesem Zeitpunkt alle nationalen Verordnungen, wie z.B. in Deutschland die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung, ab. Nach der LMIV müssen ab 13. Dezember alle 14 Allergene bei der Abgabe an den Endverbraucher gekennzeichnet bzw. ihre Nutzung dem Kunden angezeigt werden. Deshalb müssen Gastrome wissen, welche Allergene in ihren Speisen enthalten sind und diese dann ihren Kunden zugänglich machen. Die Allergene müssen auf Speisekarten und Menüplänen in Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung in Fußnoten angebracht sein.
„Für unsere Kunden ist der Umgang mit Allergenen einfach: Bei unseren Produkten sind alle Allergene mit Großbuchstaben auf den Produktetiketten gekennzeichnet und unsere Produktpässe enthalten alle relevanten Informationen zu Allergenen in der Zutatenliste“, erklärt Evelyn Tanas-Wingender, Marketingleiterin von Sander Gourmet.
Produktpässe stellt Sander Gourmet auf Anfrage gerne bereit – Bestandskunden können sich die Produktpässe im Webshop downloaden. Für Tellergerichte und Speisekarten arbeitet das Unternehmen für seine Kunden die Allergenkennzeichnung aus. Bereits heute sind gluten- und laktosefreie Produkte/Gerichte im Katalog von Sander-Gourmet deklariert.
Laut einer repräsentativen Umfrage von Forsa (2012) wurde bei rund einem Drittel der deutschen Bevölkerung durch einen Arzt oder einen anderen Therapeuten eine Allergie festgestellt – eine große Zielgruppe, die Gastronomen durch eine umfassenden Deklaration von Allergenen für sich gewinnen können.
Kunden von Sander Gourmet profitieren von der vollständigen Deklaration für alle Produkte und können die Angaben in ihre Speisekarten/Menübeschreibungen übernehmen – und so einfach neue Gäste gewinnen.
Interessierte Leserinnen und Leser erhalten weitere Informationen unter www.sander-gourmet.com .
Die 14 deklarationspflichtigen Allergene im Überblick:
– Glutenhaltiges Getreide und -erzeugnisse (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Karmut, Hybridstämme)
– Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
– Eier und Eiererzeugnisse
– Fisch und Fischerzeugnisse
– Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
– Soja und Sojaerzeugnisse
– Milch und Milcherzeugnisse, inkl. Laktose (Milchzucker)
– Schalenfrüchte und daraus hergestellte Erzeugnisse (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewkerne, Pecanüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse)
– Sellerie und Sellerieerzeugnisse
– Senf und Senferzeugnisse
– Sesam und Sesamerzeugnisse
– Schwefeldioxid und Sulfit ab einer Konzentration > 10 mg/kg
– Lupinen und Lupinenerzeugnisse
– Weichtiere und Weichtiererzeugnisse
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Sander Gourmet GmbH
Industriepark 12
56291 Wiebelsheim
Telefon: +49 (6766) 9303-0
Telefax: +49 (6766) 9303-45
http://www.sander-gourmet.de
Ansprechpartner:
Evelyn Tanas-Wingender
Leiterin Marketing
+49 (6766) 9303-48
Dateianlagen: