Kabinett beschließt Änderung des Weingesetzes

5 Mai

Schmidt begrüßt neue Fördermöglichkeiten für deutsche Erzeugnisse

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Achte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Weinbaus zu verbessern und den Verbrauchern mehr Orientierung zu geben. „Mit der Gesetzesänderung schafft die Bundesregierung die Voraussetzung dafür, dass die deutsche Weinwirtschaft von der neuen EU-Maßnahme zur Absatzförderung auf dem Binnenmarkt profitieren kann. Das Programm soll dazu beitragen, die heimischen und europäischen Verbraucher gezielt darüber aufzuklären, was die Weine aus den deutschen Anbaugebieten auszeichnet und einzigartig macht“, sagte Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft am Rande der Kabinettssitzung in Berlin. In Zukunft könnten außerdem Informationskampagnen zu den Auswirkungen des Weinkonsums auf die Gesundheit gefördert werden, erläuterte der Minister.

Mit dem Gesetz werden auch die Voraussetzungen für eine schnelle und unkomplizierte Umsetzung der im EU-Recht enthaltenen Regelungen geschaffen, wonach geografischer Angaben auch für aromatisierte Weinerzeugnisse geschützt werden können. Damit können die Erzeuger frühzeitig vor Inkrafttreten der neuen EU-Regelung entscheiden, ob und inwieweit sie heimische Produkte zur stärkeren Profilierung und besseren Information der Verbraucher auch mit einer geschützten geografischen Angabe versehen wollen.

Durch eine im neuen Gesetz enthaltene Klarstellung können Weine den Namen einer kleineren geografischen Einheit wie einer Katasterlage künftig nicht nur zusätzlich zur Einzellage auf dem Etikett nennen, sondern auch stattdessen. „Weine aus Spitzenlagen können so zielgenau abgegrenzt und für den Verbraucher besser wahrnehmbar gemacht werden“, sagte Schmidt.

Hintergrundinformation

Das Weingesetz regelt in Deutschland das gesamte Weinrecht, soweit es nicht schon auf EU-Ebene bestimmt ist bzw. durch landesrechtliche Regelungen ausgeführt wird. Insbesondere im Bereich der önologischen Verfahren, des Bezeichnungsrechts, des Schutzes von Herkunftsangaben und der Umsetzung des Stützungsprogramms für Wein gibt es Spielraum für nationale Regelungen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 18529-0
Telefax: +49 (30) 1852942-62
http://www.bmelv.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.